Sonkos Anwalt kritisiert Anklage und Verfahrensschritte
Am Bundesstrafgericht in Bellinzona hat der Prozess gegen den früheren Gambischen Innenminister Ousman Sonko begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.
Im Rahmen der Vorfragen führte Sonkos Verteidiger aus, dass für einen wesentlichen Teil der Anklagepunkte das Schweizer Strafgesetz nicht anwendbar sei. Zudem könnten vor dem 1. Januar 2011 begangene Taten – damals traten in der Schweiz die Straftatbestände zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Kraft – wegen dem Rückwirkungsverbot nicht verfolgt werden.
Weiter führte der Anwalt zahlreiche Schritte im Verfahren auf, bei denen Fehler begangen oder die Rechte seines Mandanten verletzt worden seien. So seien die in Gambia als Auskunftspersonen Befragten nicht über ihre Recht aufgeklärt worden, einen Anwalt beiziehen zu können.
Die BA wirft dem Angeklagten vor, vorwiegend in Mittäterschaft mit anderen Führungsmitgliedern von 2000 bis 2016 zahlreiche Verbrechen begangen zu haben.