Anklage geht von mangelnder Sorgfalt als Ursache für Flugunfall aus

Am Militärgericht 2 in Muttenz BL hat am Donnerstag die Hauptverhandlung im Fall eines tödlichen Flugzeug-Unfalls mit einer F/A-18 am Sustenpass 2016 begonnen. Die Anklage geht von mangelnder Sorgfalt der beiden Angeklagten als mutmassliche Ursache für den Unfall aus.

Der Skyguide-Mitarbeiter und der Militärpilot sind unter anderem der fahrlässigen Tötung angeklagt. Des Weiteren lautet die Anklage auf fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, Störung des öffentlichen Verkehrs sowie auf Missbrauch und Verschleuderung von Material, wie aus den Anklageschriften hervorgeht. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Zum Unfall war es am 29. August 2016 beim Kampftraining einer Zweier-Patrouille mit F/A-18-Flugzeugen gekommen. Ein 27-jähriger Militärpilot prallte bei schlechten Sichtverhältnissen mit hoher Geschwindigkeit in eine Felswand und starb.

Der vorausfliegende Pilot habe dem Unfallpiloten durch eine Abweichung im vorgeschriebenen Startprozedere verunmöglicht, seinen Radar auf ihn als Leader aufzuschalten. Und der Flugverkehrsleiter des Startflugplatzes in Meiringen BE habe ihm darauf auf Anfrage hin eine massiv zu niedrige Mindestflughöhe übermittelt.

Verkettung von Fehlern

Damals anwesende, aber nicht direkt involvierte Radar-Controller erinnerten sich in Zeugenaussagen an die aufkommende Nervosität und den Verdruss, als das Unfallflugzeug vom Radar verschwunden war und sich die «schlimmsten Befürchtungen» zu vergewissern begannen, wie einer der Zeugen aussagte.

Nach der Nachricht, dass die Flugzeuge nicht per Radar verbunden waren («Break lock»), habe man in erster Linie einen Zusammenstoss verhindern müssen, sagte dieser Zeuge, der in Meiringen neben dem angeklagten Flugverkehrsleiter sass. So sei es zur fehlerhaften Zuweisung des zu tiefen Flight Levels 100 (10’000 Fuss oder 3048 Meter) statt Flight Level 150 (15’000 Fuss oder 4572 Meter) gekommen.

Weil die Funkverbindung mit dem Unglückspiloten in der Zwischenzeit von Meiringen an die Flugsicherung in Dübendorf ZH weitergeleitet worden war, habe der Flugverkehrsleiter seinen Fehler nicht mehr rechtzeitig korrigieren können.

Der Versuch, mit Dübendorf telefonisch in Kontakt zu treten, kam zu spät. Der damals dort zuständige Controller sagte als Zeuge aus, dass er sich auf die Übernahme der Flugzeuge («Check-in») über Funk konzentriert habe. Deshalb habe er vorerst nicht – das heisst zu spät – auf das eingehende Telefon aus Meiringen reagieren können.

Rund elf Meter unterhalb des Grats kollidiert

Der Unglückspilot schoss nur 58 Sekunden nach der fehlerhaften Anweisung auf einer Höhe von 3319 Meter – rund elf Meter unterhalb des Grats – in die Felswand. Der Leader-Pilot habe sodann die Sichtung von «Black Smoke» übermittelt, so der Controller aus Dübendorf.

Die Hauptverhandlung des Militärgerichts 2 in Muttenz ist auf vier Tage angesetzt. Das Urteil wird am Nachmittag des 9. Januar eröffnet werden.