Berner Obergericht verurteilt Giftmörder zu 18 Jahren Strafe
Das bernische Obergericht hat am Donnerstag einen verurteilten Giftmörder zu einer deutlich längeren Strafe verurteilt. Statt 14 Jahre muss der Mann nun 18 Jahre hinter Gitter.
Der über 50-jährige, ehemalige IT-Unternehmer hatte den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Mordes akzeptiert, nicht aber die Höhe der Strafe.
Anders als die erste Instanz ging das Obergericht klar von einem Eliminationsmord aus. Der Frau habe seine langjährige Ehefrau aus dem Weg räumen wollen, um eine konfliktreiche Scheidung zu vermeiden. Er habe im Internet nach Möglichkeiten gesucht und schliesslich verschiedene Medikamente bestellt. Im März 2021 verabreichte er ihr dann eine sechsfach tödliche Dosis eines Gichtmittels in einem Kaffee.
Vier Tage später starb die Frau qualvoll. Derweil habe der Mann mit seiner neuen Liebschaft geflirtet, sich einen Termin beim Schönheitschirurgen reserviert und Ferien mit seiner neuen Flamme organisiert, betonte die Vorsitzende der zweiten Obergerichtsstrafkammer am Donnerstag. Dies alles zeuge von besonderer Skrupellosigkeit und Gefühlskälte.
Der Mann hätte «hundert Möglichkeiten» gehabt, seinen perfiden Plan aufzugeben, es aber nicht getan. Er habe es auch bewusst unterlassen, die Ärzte im Spital zu informieren, dass er seiner Frau ein Gichtmittel verabreicht hatte. Vielleicht hätte man das Leben der Gattin nicht retten können, aber immerhin ihre Qualen lindern, kam das Obergericht zum Schluss.
Der Mann habe ein Medikament gewählt, das Symptome hervorrufe, das die Mediziner leicht mit den Magen- und Darmbeschwerden in Verbindung bringen konnten, an denen seine Frau litt. Damit habe er absichtlich falsche Fährten gelegt. Die Tat sei von langer Hand geplant und äusserst kaltblütig und krass egoistisch durchgezogen worden.
Die Verteidigung hatte verlangt, die Strafe nicht zu erhöhen. 14 Jahre seien für den heute gesundheitlich angeschlagenen Mann eine lange Zeit. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von 18 Jahren und sechs Monaten verlangt. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.