Sieg für Ramadan in Verleumdungsprozess gegen Journalisten
Ein Journalist ist vom Genfer Berufungsgericht der Verleumdung des Islamwissenschaftlers Tariq Ramadan für schuldig befunden worden. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Ein Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht ist wahrscheinlich.
Über die Entscheidung in dem Mitte Oktober durchgeführten Berufungsprozess hatte das Genfer Newsportal Léman Bleu am Donnerstag zuerst berichtet. In dem Urteil gelangten die Richter zur Ansicht, dass der Journalist «zu weit gegangen ist». «Da es ihm nicht möglich war, seine Behauptungen auf eine ausreichende Grundlage zu stützen, hätte er sich zurückhalten müssen», stellt die Genfer Berufungs- und Revisionsstrafkammer fest.
Ramadans Anwaltsteam äusserte sich erfreut über den Entscheid des Gerichts. «Dieses Urteil bestätigt, dass unser Mandant verleumdet wurde und legt den Grundstein für die Pflichten eines seriösen Journalisten, die hier geopfert wurden», heisst es einer Stellungnahme von Yaël Hayat, Guerric Canonica und Théo Bada.
Der wegen Verleumdung und übler Nachrede angeklagte Journalist war in erster Instanz vom Genfer Polizeigericht freigesprochen worden. Ramadan wurde verurteilt, die Verfahrens- und Anwaltskosten zu übernehmen.
Der Fall dürfte nun vor dem Bundesgericht weitergeführt werden. Nach Ansicht von Nicolas Capt, dem Anwalt des Journalisten, erscheint «auf den ersten Blick eine Berufung unvermeidlich».
Im Verfahren geht es um einen Artikel, der 2018 in der französischen Wochenzeitung «Le Point» erschienen war. Der Journalist schrieb unter Berufung auf einen Bericht des Genfer Staatsrats, dass Ramadan während seiner Zeit als Lehrer an einer Genfer Schule sexuelle Beziehungen zu einigen seiner Schülerinnen gehabt habe.