Trauer und Wut am Prozess nach tödlichem Unfall am Bielersee
Mehr als sechs Jahre nach dem Tod zweier Frauen im Hafen von La Neuveville BE hat am Dienstag der Prozess gegen acht Angeklagte begonnen. Sie müssen sich vor dem Gericht in Moutier wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Das Drama vom 15. Mai 2017 hatte schweizweit Betroffenheit ausgelöst. Eine 24-jährige Militärhundeführerin aus La Neuveville war in den Bielersee gesprungen, um ihre Hündin zu retten. Diese hatte zuvor einen Zaun berührt, worauf sie ins Wasser fiel und leblos liegen blieb.
Die junge Frau verlor ebenfalls das Bewusstsein. Eine 53-jährige niederländische Touristin, die den Vorfall beobachtet hatte, sprang in den See, um ihr zu helfen. Sie erlitt das gleiche Schicksal. Beide Frauen und die Hündin wurden durch den Stromschlag getötet.
Traurigkeit und Wut
«Ich bin immer noch sehr traurig und wütend», sagte die sichtlich mitgenommene Mutter der jungen Frau am Dienstag vor Gericht. Seit über sechs Jahren warte sie darauf zu erfahren, was wirklich passiert sei. «Ich hoffe auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.»
Auch der Vater erhofft sich Gerechtigkeit, wie er vor Gericht sagte. Seiner Meinung nach habe es schwere berufliche Verfehlungen gegeben. «Ich habe meine Tochter verloren, ich habe die Freundschaft zwischen den Angeklagten und uns verloren. Diese Leute müssen für ihre Fehler geradestehen», sagte er vor der Einzelrichterin.
Defektes Stromkabel
Laut Staatsanwaltschaft hatte es ein Leck an der Stromversorgung gegeben, das durch ein beschädigtes Stromkabel an der Hafenabsperrung verursacht wurde. Der Strom sei dann über einen Steg in den See geleitet worden. Der Schutzschalter habe nicht funktioniert.
Die elektrischen Anlagen des Hafens werden von der Gemeinde betrieben.
Acht Personen stehen vor Gericht. Allen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, drei von ihnen auch die Verletzung von Bauvorschriften. Den Angeklagten drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Das Urteil wird am 6. Dezember verkündet.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um Elektriker und Elektroinstallateure. Zum einen geht es um die Personen, die den betroffenen Abschnitt der elektrischen Anlage installiert hatten. Zum anderen sind ehemalige Mitarbeitende der Gemeinde betroffen. Sie sollen das Sicherheitssystem der Anlage verändert haben, ohne dass zuvor alle notwendigen Massnahmen getroffen worden wären.