Comparis zieht gegen Finma-Entscheid vor Gericht
Der langjährige Streit zwischen der Eidgenössischen Finanzaufsicht Finma und Comparis geht weiter. Die Finma hat die Vergleichsplattform ein Versicherungsvermittler eingestuft. Comparis will den Entscheid vor Bundesverwaltungsgericht anfechten.
«Das Gericht soll den Sachverhalt aus einer neutralen Perspektive heraus beurteilen», erklärte Comparis-Gründer und Verwaltungsratspräsident Richard Eisler in einer am Freitag verschickten Mitteilung.
Die Finma hat Comparis im Rahmen eines Verfahrens zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts (sog. Enforcementverfahren) als Versicherungsvermittler klassifiziert. Das heisst, dass sich das Unternehmen nun als Versicherungsvermittler registrieren muss und als solcher auch reguliert wird.
Comparis hatte vor einem halben Jahr befürchtet, dass dies teuer werden könnte, weil die Finma in diesem Fall rückwirkend die Gewinne aus der Versicherungsvermittlung von Comparis seit 2015 einziehen könnte. Eine solche «Einziehung unrechtmässig eingezogener Gewinne» ist allerdings in der aktuellen Verfügung kein Thema.
Offerte bereits Vermittlung?
Mit der Verfügung der Finma wird Comparis jedoch verpflichtet, sich umgehend in das Register für Versicherungsvermittler einzutragen und «den vorgeschriebenen Informationspflichten gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten nachzukommen», wie die Finma in dem am Freitag veröffentlichten Entscheid schrieb.
Comparis erstelle anhand der Suchkriterien der Nutzer eine massgeschneiderte Produkterangliste aus einer Fülle verschiedener Versicherungstypen unterschiedlicher Anbieter. Die Nutzer könnten anschliessend über das Portal eine Offerte einholen.
«Sobald auf diesem Weg eine Offerte eingeholt wird, bekommt eine als Versicherungsvermittlerin registrierte Schwestergesellschaft von Comparis vom entsprechenden Versicherer für diesen sogenannten Lead eine Vergütung», stellte die Finma in ihrer Verfügung fest. Damit erfülle Comparis die Funktion der Versicherungsvermittlung.
Comparis bestreitet jedoch, ein Versicherungsvermittler zu sein. Man habe der Finma angeboten, solche Offertenbestellungen über einen registrierten Versicherungsvermittler abzuwickeln und die Prozesse auf freiwilliger Basis so umgesetzt.
Versicherungsvergleich als «entscheidende Funktion»
Das lässt die Finma allerdings nicht gelten. Comparis habe zwar sein ursprüngliches Geschäftsmodell angepasst, indem eine als Versicherungsvermittlerin registrierte Schwestergesellschaft die Offerten bestelle. Doch der Versicherungsvergleich sei die «entscheidende Funktion» für die Vermittlung eines Produkts – und diese verbleibe bei Comparis, argumentierte die Behörde.
Die Verfügung ist laut Finma-Mitteilung noch nicht rechtskräftig. Dass Comparis sie nun anfechten will, war abzusehen, denn das Unternehmen hatte bereits früher angekündigt, einen solchen Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen.