Er drohte seiner Familie mit dem Tod
Der Ausserschwyzer leidet an einer chronischen Erkrankung und konnte damit nicht umgehen. Seine Familie bekam dies zu spüren – vor allem in der Corona-Zeit. Er wolle sie totschlagen, brach es bei Familienstreitigkeiten aus ihm heraus. Auch mit Erschiessen drohte er seiner Frau und den drei Kindern mehrfach – und verlieh dieser Drohung Nachdruck, indem er eine seiner Schusswaffen auf sie richtete. Zudem deckte er sie regelmässig mit Fusstritten ein, beschimpfte und beleidigte sie. Während dieser Ausbrüche war er jeweils alkoholisiert. Seiner Familie reichte es irgendwann und sie schaltete die Polizei ein.
Für sein Verhalten kassierte der 62-Jährige eine bedingte Geldstrafe – mit der Auflage, künftig alkoholabstinent zu leben und sich einer Psychotherapie zu unterziehen. ( fko)
Ein 62-Jähriger terrorisierte jahrelang Frau und Kinder, bei Streitigkeiten holte er seine Waffen hervor.
Ein 62-jähriger Ausserschwyzer mit einer chronischen Lungenerkrankung wurde gegen Familienmitglieder mehrfach straffällig. Dabei beging er seine Taten mehrheitlich unter Alkoholeinfluss.
So auch vor 10 Jahren. Während eines Streits mit seiner Ehefrau spielte der angetrunkene Mann auf dem Balkon mit einer Waffe herum. Als sich die Ehefrau zu ihm begab, richtete er unvermittelt die Waffe aus rund fünf Metern Entfernung auf sie. Sie nahm diese Drohung ernst und flüchtete mit der damals 12-jährigen Tochter in die Tiefgarage und danach auf den Parkplatz.
Mit Pistole herumgefuchtelt
Zwei Jahre später, als der Mann seine Arbeitsstelle verlor, nahm er in der Familien- Wohnung eine Waffe zur Hand und begann sie am Esstisch des Wohnzimmers zu reinigen. Dabei sagte er zu seiner Ehefrau, dass er entweder sie oder sich selbst erschiesse und richtete aus rund zwei bis drei Metern Distanz für rund zwei Sekunden die Waffe auf ihren Kopf. Gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verspürte sie dabei grosse Angst. Dabei blieb es aber nicht.
Fünf Jahre später, im Corona-Jahr 2020, drohte er auch seiner Tochter, und zwar mit den Worten: «Wenn du nochmals rausgehst, dann jage ich dir eine Kugel in den Kopf.» Dabei hielt er einen Waffenkoffer in der Hand. Damit ängstigte er seine Tochter so sehr, dass sie sich nicht mehr getraute, das Haus zu verlassen.
Im selben Jahr drohte er einem seiner beiden Söhne, das Knie so zuzurichten, dass er den Schwingsport nicht mehr ausüben könne. Er wollte ihn damit dazu bringen, seine Sporttasche wieder auszupacken. Der Sohn weigerte sich aber.
Angst vor Corona-Ansteckung
Im Sommer 2021 eskalierte die Situation zunehmend. So äusserte er gegenüber seiner Frau, der Tochter und seinen beiden Söhnen die Drohung, sie alle umzubringen, wenn sie ihn mit dem Coronavirus anstecken würden. Er sagte, während er einen Baseballschläger vor sich auf dem Tisch hielt: «Ich werde euch die Köpfe einschlagen. » Gemäss Strafbefehl der Schwyzer Staatsanwaltschaft wollte er sie damit «aufrütteln, vorsichtig zu sein, ihn als Risikopatienten nicht anzustecken ». Mit seiner Drohung wollte er dem Nachdruck verleihen. Einige Zeit später drohte er seinem Sohn, das Knie «rundzuschlagen», wenn er nicht joggen gehe. Auch die Tochter wurde nicht verschont. Er trat in ihr Schlafzimmer und befahl ihr, die Küche aufzuräumen – ansonsten würde er ihr den Schädel einschlagen. Ob Sie dem Folge leistete, ist gemäss Strafbefehl nicht bekannt, sie habe aber zu zittern begonnen.
Tochter hinausgejagt
Im selben Jahr forderte er seine Frau im Badezimmer dazu auf, den Alt-Karton nach unten zu bringen. Ansonsten würde er sie spitalreif schlagen und ihr den Kiefer brechen. Danach begab er sich in die Küche und beschimpfte seine Tochter aufs Übelste, schlug sie mit der flachen Hand ins Gesicht. Als sie die Küche verlassen wollte, schubste er sie Richtung Eingangstür und trat sie. Danach sagte er zu seiner Ehefrau, dass wenn die Tochter die Wohnung noch einmal betreten sollte, werde er diese umbringen.
Waffen versteckt
Einige Tage später stürmte er alkoholisiert ins Zimmer seiner Tochter und packte dort seine Ehefrau mit der Hand am Hals – jedoch ohne zuzudrücken. Er verlangte von ihr, dass sie ihm mitteile, wo sie seine zahlreichen Waffen versteckt hielt. Die Tochter setzte daraufhin an, die Wohnung zu verlassen, und kündigte an, die Polizei zu rufen. Daraufhin drohte er ihr, falls sie die Wohnung je wieder betreten sollte, werde er sie totschlagen.
Als die Tochter das Haus verlassen hatte, nahm die Ehefrau die Waffen aus dem Schrank, warf sie ihm hin und flüchtete aus dem Haus.
Sohn rief Polizei
Im Frühling 2022 betrat er gegen 23 Uhr alkoholisiert das Zimmer seines schlafenden Sohnes und schaltete das Licht ein. Als dieser ihn bat, das Zimmer wieder zu verlassen, beschimpfte er ihn. Auch die vom Lärm aufgewachte Ehefrau bedachte er mit Beleidigungen und einem Fusstritt.
Gut eine Stunde später stürmte er nochmals in das Zimmer seines Sohnes, weckte ihn auf, beleidigte ihn und drohte, ihm mit dem Beilhammer auf den Kopf zu schlagen. Er habe ihm nichts zu sagen. Als der Sohn ihn daraufhin aus dem Zimmer bugsieren wollte, stiess er diesem das Knie in die Leistengegend.
Der Sohn flüchtete daraufhin nur mit einem T-Shirt und Unterhosen bekleidet aus dem Haus und verständigte die Polizei.
Bedingte Strafe mit Auflagen
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verurteilte den 62-Jährigen per Strafbefehl wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher Beschimpfung, mehrfachen Tätlichkeiten, mehrfacher Nötigung und mehrfacher versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 80 Franken – bei einer Probezeit von zwei Jahren. Als geleistet gelten ein Tagessatz durch erstandene Haft und 30 Tagessätze durch erstandene Ersatzmass-nahmen.
Für die Dauer der Probezeit wird eine Bewährungshilfe angeordnet, mit der Weisung, eine ambulante Psychotherapie zu leisten und künftig alkoholabstinent zu leben. Dies wird unregelmässig ärztlich kontrolliert. Die Bewährungshilfe ist nötig, um den Mann bezüglich seiner Lebensumstände und weiteren Entwicklung unterstützend zur Seite zu stehen, da er chronisch erkrankt ist, eine IV-Rente bezieht und Mühe hat, diese Situation zu bewältigen. Die Massnahmen sollen ihm helfen, künftig ein deliktfreies Leben zu führen.
Waffen beschlagnahmt
Hinzu kommen eine Busse von 3280 Franken und Verfahrenskosten über 6880 Franken. Die amtliche Verteidigung wird mit 4185 Franken entschädigt – einstweilen auf staatliche Kosten, vorbehalten bleibt eine Rückzahlungspflicht.
Beschlagnahmt wurden zudem aus seinem Besitz vier Pistolen, zwei Revolver, diverse Magazine, Munition, ein Luftgewehr, eine Schrotflinte, ein Baseballschläger, ein grosses Messer und eine Steinschleuder mit Stahlkugeln. Sie werden eingezogen und vernichtet. ( fko)
Ein 62-jähriger, chronisch kranker Waffennarr aus Ausserschwyz setzte seiner Frau und den drei Kindern schwer zu. Mehrfach richtete er eine Waffe auf sie, drohte, sie zu töten, verteilte Fusstritte und beschimpfte sie.