Neues Verfahren ist umstritten – SP droht mit Referendum
Der Schwyzer Regierungsrat will Hauptstrassen Grossprojekte künftig anders abwickeln. Die bisherigen Verfahren für die Nutzungsplanung und Projektgenehmigung sollen zusammengenommen werden. Das sei bei den meisten anderen Kantonen schon so, wie die Regierung in ihrer Vorlage zur Teilrevision des Strassengesetzes schreibt. Die Vernehmlassungsfrist ist am Montag abgelaufen. Nun zeigt sich, es gibt teils heftige Kritik – insbesondere daran, wie die Regierung die Anpassung begründet und was die künftige Einsprachemöglichkeit anbelangt.
Zweistufig «nicht mehr sinnvoll»
Ein Hauptgrund für die vorgeschlagene Neuerung ist laut Regierung ein Entscheid des Bundesgerichts – konkret jener im Fall des Autobahnzubringers Halten. In diesem Verfahren hat-te das Bundesgericht dem VCS und der VCS Sektion Schwyz recht gegeben. Die obersten Richter hielten fest, dass in einem solchen Grossprojekt im Zeitpunkt, in dem der kantonale Nutzungsplan öffentlich aufgelegt wird, auch schon eine weitreichende, konkrete Projektierung des Strassenbauvorhabens vorliegen muss. Nur so sei eine einheitliche und koordinierte Beurteilung möglich. «Unter diesen Umständen » macht es aus Regierungssicht keinen Sinn mehr, an einem zweistufigen Verfahren festzuhalten.
Die Regierung sowie das Baudepartement sehen in einem einstufigen Verfahren «auch eine gewisse Verfahrensbeschleunigung », indem bei solchen Projekten von der Erlass- beziehungsweise Genehmigungsbehörde nur noch ein – gesamtheitlicher – Entscheid zu fällen wäre. Zudem wäre bei Beschwerden nur noch ein Instanzenzug durch die Gerichte möglich.
SP und GLP lehnen Vorschlag ab
Die Absicht der Regierung und des Baudepartemts passt der SP gar nicht: «Sie wollen mit dieser Vorlage das Einsprache- und Beschwerderecht der Bürgerinnen und Bürger, der Gemeinden und Bezirke sowie der Umweltschutzverbände massiv einschränken. » Teils wäre laut SP gar keine Einsprache mehr möglich. Auch die GLP geht in ihrer Stellungnahme ausführlich darauf ein. Die Vorlage ziele direkt darauf ab, den Instanzenzug auf einen einzigen zu reduzieren.
Im Übrigen widersprechen die SP wie auch die GLP der Regierung in ihrer Einschätzung des höchstinstanzlichen Urteils. «Entgegen der Behauptung des Regierungsrates hat es keine präjudizierende Wirkung auf andere Nutzungspläne oder gar generell auf das kantonale Nutzungsplanverfahren für Strassen», schreibt die SP. Die GLP betont: «Im Projekt Halten hätte lediglich Art. 12 WaG korrekt angewendet und die UVP schon in der Richtplanungsphase durchgeführt werden müssen. Dies setzt jedoch keineswegs eine Gesetzesänderung wie die hier vorgeschlagene voraus!»
Volk hat wohl letztes Wort
Die GLP will die Vorlage zurückweisen und pocht auf eine Neufassung. Die SP lehnt «diese unnötige und rechtsstaatlich zweifelhafte Vorlage ab». Sollten der Regierungsrat und eine Mehrheit des Kantonsrates die vorliegende Vorlage unverändert genehmigen, will die SP «zusammen mit ihren Partnerinnen und Partnern» prüfen, ob gegen die Gesetzesanpassung das Referendum ergriffen werden soll.
Dass die SP das Referendum prüfen wird, ist so gut wie sicher. FDP, SVP und die Mitte äussern sich nämlich zum vorgeschlagenen neuen Verfahren grundsätzlich positiv. Offensichtlich sei der bisherige zweistufige Verfahrensablauf bundesrechtswidrig, schreibt die SVP. Handlungsbedarf sei ausgewiesen. «Wichtig für die SVP ist bei dieser Teilrevision, dass die Rechte der Bürger zur Beschwerde weiterhin vollumfänglich gewahrt bleiben und nirgends Einschränkungen entstehen.» Die FDP äussert einzig Bedenken, ob es wirklich durch das einstufige Verfahren zu einer Beschleunigung kommt und hält fest: «Selbst wenn dem Vorhaben eine positive Beurteilung vorliegt, besteht immer noch das Risiko einer ablehnenden Abstimmung des Souveräns. » Andererseits sei es von Vorteil, wenn ein fertiges Projekt vorliege. Der Stimmbürger wisse, wozu er Ja sage, und riskiere nicht die «Katze im Sack», wie es bisher beim Nutzungsplanverfahren der Fall sein könne.
Mitte will neues Verfahren auch für Gemeinden ermöglichen
Die Mitte-Partei ist für das Zusammenlegen der Verfahren. Sie will jedoch auch für die Gemeinden diese Möglichkeit ins Gesetz schreiben und einen Ergänzungsantrag stellen. So sollen Gemeinden die Wahl haben, anstatt dem Nutzungsplanverfahren, das einstufige Projektgenehmigungsverfahren zu wählen. «Auch wenn kommunale Strassenbauprojekte in der Regel nicht die gleiche Bedeutung für die Gesellschaft erfahren wie eine kantonale Strasse, ha-ben auch Gemeinden das Ziel, ihre Projekte schnell und effizient zur Umsetzung zu bringen», begründet die Mitte in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Künftig sollen Hauptstrassenprojekte in einem einzigen Bewilligungsverfahren ablaufen. Das entsprechende revidierte Strassengesetz wird von der Mitte, der SVP und der FDP begrüsst. SP und GLP sind dagegen.