Letztes Wort im «Fall Diethelm» ist noch nicht gesprochen
Der Fall des Vorderthaler SVP-Kantonsrats Bernhard Diethelm dürfte auch das Zürcher Obergericht noch beschäftigen. Die zuständige Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom Montag vorsorglich Berufung anmelden. Den endgültigen Entscheid über einen Weiterzug des Falls ans Obergericht werde die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl nach Prüfung der schriftlichen Begründung des Urteils fällen, wie die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft gestern Nachmittag auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte.
Das Bezirksgericht Zürich sprach den 40-jährigen Diethelm vorgestern Montagabend wegen Körperverletzung und des Besitzes und der Verbreitung verbotener Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung (Ausgabe von gestern). «Alte» Verletzungen aufgeführt
Diethelm erhielt eine bedingte Geld-strafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken. Freigesprochen wurde er von den Vorwürfen der versuchten Vergewaltigung sowie der Gefährdung des Lebens. Er war angeklagt, eine deutsche Prostituierte in Zürich angegriffen zu haben. Dass die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl den Fall nun möglicherweise weiterziehen will, erstaunt insofern, als dass der zuständige Richter bei der Urteilsverkündung am Montagabend darauf hingewiesen hat, dass einige Verletzungen der Frau offenbar nicht aus der Auseinandersetzung mit dem Angeklagten stammen, von der Staatsanwaltschaft aber trotzdem in der Anklageschrift dem Angeschuldigten zugeschanzt wurden. Darunter sind Spuren der Corona-Impfung sowie eine Brandspur, entstanden durch ein Haarglättgerät.
Der amtliche Verteidiger führte aus, dass mindestens neun der 19 aufgelisteten Verletzungen schon vorher entstanden seien.
Könnte sich über Jahre hinziehen
Der «Fall Diethelm» könnte sich also über Jahre hinziehen. Allein bis zur schriftlichen Begründung des Urteils dürften mehrere Monate vergehen. Kommt es dann wirklich zur Berufung vor Obergericht, würden nochmals Monate vergehen. Letztlich hatte es schon über zwei Jahre gedauert, bis die Vorfälle vom 22. Juni 2021 vorgestern erstinstanzlich vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt wurden. (sda/fan)
Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl will gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vorsorglich Berufung anmelden.
Scharfe Töne schlug die Parteileitung der SVP Kanton Schwyz am letzten Juni- Wochenende an, als die Anklageschrift im «Fall Bernhard Diethelm» publik wurde: «Die Parteileitung hat entschieden, die SVP Wägital aufzufordern, die Parteimitgliedschaft von Bernhard Diethelm per sofort und bis zu einem allfälligen Freispruch zu sistieren. Sollte die Ortspartei dieser Forderung nicht nachkommen, wird die Geschäftsleitung der SVP Kanton Schwyz über einen vorläufigen Ausschluss der Ortspartei befinden müssen. » Seit gestern ist nun das Urteil des Bezirksgerichts Zürich bekannt. Ein Freispruch ist es nicht. Auch wenn Diethelm in den schwerwiegendsten Vorwürfen versuchte Vergewaltigung, versuchte sexuelle Nötigung und Gefährdung des Lebens freigesprochen wurde, so bleibt die Verurteilung in Sachen Körperverletzung, illegaler Pornografie und Tätlichkeiten. Alles in allem kassierte der Vorderthaler SVP-Kantonsrat eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe von 120 mal 100 Franken. Zudem gabs eine Busse von 1000 Franken (wir berichteten gestern ausführlich). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine der Parteien könnte den Fall ans Obergericht weiterziehen. Obwohl der «Fall Bernhard Diethelm» sich in seinem privaten Umfeld abgespielt hat und nichts mit seinem Mandat als Kantonsrat und seiner Parteimitgliedschaft zu tun hat, stellt sich die Frage, was nun mit dem SVP-Kantonsrat Diethelm geschieht.
«Ortspartei tagt noch diese Woche» «Wir bleiben auf dem Standpunkt, wie wir ihn am Sonntag, 25. Juni, kommuniziert haben», sagt Kantonalpräsident Roman Bürgi. Der Ball liege bei der Ortspartei Wägital, «die meines Wissens noch diese Woche in dieser Angelegenheit beraten wird». Bürgi verweist auf die Statuten seiner Partei, lässt aber durchblicken, dass die Geschäftsleitung der Kantonalpartei sich baldmöglichst einen Entscheid der Ortspartei herbeiwünscht. Wer die Verhältnisse kennt, weiss, dass der mit der Sistierung seiner Parteimitgliedschaft bedrohte Bernhard Diethelm in der Ortspartei selbst ein gewichtiges Wort mitredet.
«Zeit lieber für politische Arbeit einsetzen» Kantonalpräsident Roman Bürgi gibt unumwunden zu, dass der «Fall Bernhard Diethelm» für seine Partei eine «unschöne Situation ist, die sich niemand wünscht». Auch zeitlich beanspruche ihn diese Angelegenheit über Gebühr, nicht zuletzt, weil er immer wieder Medienanfragen zu beantworten habe. «Diese Zeit würde ich viel lieber für die eigentliche politische Arbeit einsetzen», so Bürgi.
Nicht zuletzt stehen in wenigen Wochen, am 22. Oktober, die eidgenössischen Wahlen an.
Nach dem Urteil des Bezirksgerichts Zürich im «Fall Bernhard Diethelm» verweist SVP-Kantonalpräsident Roman Bürgi nach wie vor auf die Parteistatuten.