Gehört an die Öffentlichkeit
Mein Sexleben gehört nicht an die Öffentlichkeit» – damit zitierte die Staatsanwältin zu Beginn der gestrigen Verhandlung im «Fall Diethelm» die Schlagzeile, die nach der kurzfristig von Bernhard Diethelm einberufenen Medienorientierung vom letzten Mittwoch im Rathaus in Schwyz gedruckt wurde. Und sie ergänzte: «… es sei denn, es stehen strafrechtlich relevante Vorfälle zur Debatte.» Vom Richter und vom Verteidiger wurden die Medienvertreterinnen und -vertreter aufgerufen, sich an die journalistischen Pflichten zu halten. Sowas hört man nie, wenn Normalbürger vor Gericht stehen. Allerdings werden diese auch nicht mit Vorname und Name erwähnt.
Kommentar
Mein Sexleben gehört nicht an die Öffentlichkeit» – damit zitierte die Staatsanwältin zu Beginn der gestrigen Verhandlung im «Fall Diethelm» die Schlagzeile, die nach der kurzfristig von Bernhard Diethelm einberufenen Medienorientierung vom letzten Mittwoch im Rathaus in Schwyz gedruckt wurde. Und sie ergänzte: «… es sei denn, es stehen strafrechtlich relevante Vorfälle zur Debatte.» Vom Richter und vom Verteidiger wurden die Medienvertreterinnen und -vertreter aufgerufen, sich an die journalistischen Pflichten zu halten. Sowas hört man nie, wenn Normalbürger vor Gericht stehen. Allerdings werden diese auch nicht mit Vorname und Name erwähnt.
Handelt es sich aber bei Angeklagten um amtierende Politiker, also Personen des öffentlichen Lebens – wozu sich Bernhard Diethelm sowohl an der gestrigen Verhandlung erklärte und mit der Medienorientierung im Schwyzer Rathaus auch machte – so soll die Öffentlichkeit auch darüber informiert werden. Das sahen offenbar auch die Zürcher Bezirksrichter und Oberrichter so, weshalb der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt worden ist.
Die Publikation der Anklageschrift kommt keineswegs einer Vorverurteilung gleich, so wie dies im «Fall Diethelm» und seinerzeit auch im Fall rund um den ehemaligen Schwyzer Sportamtschef gerügt wurde. Sie bringt nur den Sachverhalt ans Tageslicht. Die Judikative ist eine der drei Gewalten in unserem Staat. Sie ist unabhängig, und deshalb entscheiden unsere Richter auch unabhängig. Wer daran zweifelt, der zweifelt an unserem Rechtsstaat. Und wenn dies dann Vertreter der anderen beiden Gewalten tun, dann läuft definitiv etwas schief im Staate.