Ständerat befürwortet Steuer auf nikotinhaltige E-Zigaretten
Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten sollen nach dem Willen des Ständerats künftig Tabaksteuer entrichten müssen. Die kleine Kammer hat am Mittwoch als Erstrat eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen.
Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten sollen nach dem Willen des Ständerats künftig Tabaksteuer entrichten müssen. Die kleine Kammer hat am Mittwoch als Erstrat eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen.
Der Ständerat nahm die Änderung des Tabaksteuergesetzes in der Gesamtabstimmung mit 40 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme an. Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit der Teilrevision des Tabaksteuergesetzes befassen.
Mit seinem Entwurf will der Bundesrat nach eigener Aussage dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen. Die Steuer soll entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten. Konkret soll der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten zwanzig Rappen pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit betragen.
Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz einen Franken pro Milliliter Flüssigkeit – unabhängig vom Nikotingehalt.