Nationalrat will schärfere Regeln für die Untervermietung
Der Nationalrat will bei der Untervermietung von Räumlichkeiten schärfere Regeln gegen Missbräuche. Er hat am Dienstag einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die unter anderem vorsieht, dass der Vermieter der Untervermietung explizit schriftlich zustimmen muss.
Der Nationalrat will bei der Untervermietung von Räumlichkeiten schärfere Regeln gegen Missbräuche. Er hat am Dienstag einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die unter anderem vorsieht, dass der Vermieter der Untervermietung explizit schriftlich zustimmen muss.
Auch will der Nationalrat den Vermietern mehr Instrumente in die Hand geben, um die Untervermietung gegebenenfalls zu unterbinden. So soll der Vermieter neu ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält.
Die Gesetzesvorlage stammt von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) und geht nun an den Ständerat. Der Nationalrat befasste sich mit dem Anliegen schon im Februar 2017. Danach wurde die Behandlungsfrist der Vorlage dreimal verlängert.
Eine Mehrheit des Rats war damals der Ansicht, es bestehe auch wegen Vermietungsplattformen wie Airbnb Handlungsbedarf. In Städten würden Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über den Mietpreisen lägen.