Eidgenössische Räte wollen erleichterte Nacht- und Sonntagsarbeit
Der Bundesrat soll das Arbeitsgesetz so anpassen, dass Schweizer Unternehmen im Fall eines Strommangels ihre Angestellten einfacher in der Nacht und am Sonntag einsetzen können. Das will nach dem Ständerat auch der Nationalrat.
Der Bundesrat soll das Arbeitsgesetz so anpassen, dass Schweizer Unternehmen im Fall eines Strommangels ihre Angestellten einfacher in der Nacht und am Sonntag einsetzen können. Das will nach dem Ständerat auch der Nationalrat.
Er hat am Donnerstag eine Motion der Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger mit dieser Forderung mit 109 zu 72 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Sie hatte ihre Motion im vergangenen Herbst eingereicht, als alle von einer möglichen Strommangellage sprachen.
Während einer Energiemangellage könne es für Unternehmen nötig sein, die Arbeiten dann zu erledigen, wenn sonst kein grosser Energieverbrauch vorhanden ist. Das schrieb Gmür-Schönenberger im Motionstext. Insofern könne ein Strommangel ein «dringendes Bedürfnis» für Nacht- oder Sonntagsarbeit darstellen.
Laut der Verordnung zum Arbeitsgesetz ist ein solches dringendes Bedürfnis eine Voraussetzung für Nacht- und Sonntagsarbeit. Der Ständerat hatte dem Vorstoss schon im Dezember zugestimmt.