Esel, Maultiere und Maulesel sollen mit Artgenossen zusammenleben
Für Esel, Maultiere und Maulesel soll die Gesellschaft von Artgenossen vorgeschrieben werden. Der Nationalrat hat dazu eine Motion von Nationalrätin Anna Giacometti (FDP/GR) angenommen. Diese verlangt eine Anpassung der Tierschutzverordnung.
Für Esel, Maultiere und Maulesel soll die Gesellschaft von Artgenossen vorgeschrieben werden. Der Nationalrat hat dazu eine Motion von Nationalrätin Anna Giacometti (FDP/GR) angenommen. Diese verlangt eine Anpassung der Tierschutzverordnung.
Der Rat nahm die Motion am Mittwoch mit 99 zu 75 Stimmen bei 9 Enthaltungen an. Nun hat der Ständerat darüber zu befinden.
Zurzeit mache die Verordnung keinen Unterschied zwischen Eseln, Maultieren, Mauleseln und Pferden, begründete Giacometti ihren Vorstoss. Punkto Physiologie und besonders punkto Verhalten unterschieden sich Esel, Maulesel und Maultiere aber von Pferden.
Esel sowie Maultiere und Maulesel – sie sind Kreuzungen zwischen Esel und Pferd – müssten deshalb soziale Kontakte zu ihresgleichen haben. Pferde könnten ihnen diese Sozialpartner nicht ersetzen. Oft verbrächten Esel ihr Leben als «Beisteller» für Pferde.
Martin Haab (SVP/ZH) entgegnete, dass Esel und Pferde nahe verwandt seien, gegenseitig ihre Nähe suchten und sich miteinander paarten. Ein Maultier zum Beispiel, das nicht zusammen mit Pferden gehalten werden dürfe, dürfte faktisch nicht mit seiner Mutter zusammenleben.
Der Bundesrat will die Forderung umsetzen, zumindest soweit es um Sozialkontakte geht. Weitere Forderungen der Motion jedoch, etwa der ständige Zugang der Grautiere zu einem Unterstand und regelmässige Gesundheitskontrollen, regle die Tierschutzverordnung bereits, hielt er fest.
Giacometti verlangt besondere Haltungsvorschriften für die laut Tierstatistik rund 11’000 in der Schweiz lebenden Esel, Maultiere und Maulesel. Im Unterschied zum Fell der Pferde sei jenes der Esel nicht wasserabweisend und Esel deshalb sehr empfindlich gegenüber Kälte und Nässe. Sie brauchten darum einen Unterstand.