Finma stellt bei CS schwere Mängel im Fall Greensill fest
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat das Verfahren gegen die Credit Suisse im Zusammenhang mit dem Kollaps der Greensill-Fonds abgeschlossen.
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat das Verfahren gegen die Credit Suisse im Zusammenhang mit dem Kollaps der Greensill-Fonds abgeschlossen.
Sie stellt fest, dass die Bank «in schwerer Weise» gegen die aufsichtsrechtlichen Pflichten verstossen habe und ordnet korrigierende Massnahmen an, wie sie am Dienstag mitteilte.
Die Geschäftsbeziehung mit Greensill sei zwar wiederholt auf Stufe Geschäftsleitung thematisiert worden. Gefehlt habe jedoch «eine Gesamtsicht sowie eine regelmässige, konsequente Auseinandersetzung mit den Risiken rund um Greensill auf höchster Stufe», so die Finma.
Zudem habe es viele kritische Hinweise gegeben, auf die aber nicht angemessen reagiert worden sei. Und die Bank habe gegenüber der Finma «teilweise falsche und zu positive Angaben» gemacht. Insgesamt stellt die Finma gravierende Mängel in der Betriebsorganisation und eine schwere Verletzung von Schweizer Aufsichtsrecht fest.
Bank erhält einen Aufpasser
Dies hat nun Konsequenten. So muss die Bank künftig auf Stufe Geschäftsleitungsmitglied periodisch die wichtigsten rund 500 Geschäftsbeziehungen namentlich auf Gegenparteirisiken überprüfen. Zudem muss die CS die Verantwortlichkeiten ihrer rund 600 höchsten Mitarbeitenden in einem Verantwortlichkeitsdokument festhalten.
Würden diese ihren Bereich nicht so adäquat führen und organisieren, müssten sie von der Bank sanktioniert werden. Zum Beispiel könnten die Boni gekürzt werden. Damit dies auch wirklich geschieht, erhält die Bank einen «Aufpasser». Die Finma setzt dazu einen Prüfbeauftragten ein, der die Einhaltung der Massnahmen überprüft.
Die von der Bank selber beschlossenen Massnahmen, etwa die verbesserten Kontrollprozesse bei der Genehmigung und Überwachung von Fondsprodukten, unterstützt die Finma.
Vier Verfahren gegen Ex-Mitarbeiter
Ausserdem hat die Finma laut den Angaben gegen vier ehemalige CS-Mitarbeiter sogenannte Enforcementverfahren eröffnet. Die Namen dieser Mitarbeitenden nennt die Finma indes nicht.
Bekanntlich kann die Finanzmarktaufsicht Personen, die für eine schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen verantwortlich sind, die Tätigkeit in leitender Stellung bei einer Bank untersagen. Ein solches Berufsverbot kann für eine Dauer von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden.
VRP Körner sieht sich bestätigt
Die Credit Suisse begrüsst in einer ersten Stellungnahme den Abschluss des Verfahrens. «Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur endgültigen Bewältigung der Supply-Chain-Finance-Funds-Angelegenheit», lässt sich Verwaltungsratspräsident Ulrich Körner zitieren. Das Verfahren bestätige viele der Erkenntnisse aus der vom Verwaltungsrat in Auftrag gegebenen unabhängigen Untersuchung.
Betont wird von der finanziell angeschlagenen Bank ausserdem, dass die Finma im Zusammenhang mit ihrem Verfahren keine Gewinneinziehung verfügt habe. Die Umsetzung der zusätzlichen Massnahmen werde für die Credit Suisse voraussichtlich keine erheblichen Kosten zur Folge haben, so die Mitteilung.
Start in Horrorjahre
2021 war die CS nach den Debakeln um die Liquidierung der Greensill-Fonds und dem Zusammenbruch des Hedgefonds Archegos tief in die Verlustzone geraten. Die CS hatte im Frühling 2021 mitgeteilt, die gemeinsam mit der inzwischen insolventen Greensill Capital geführten «Lieferketten-Finanzierungs-Fonds» mit einem Fondsvermögen von rund 10 Milliarden Dollar zu liquidieren.
Insgesamt sind bisher gemäss dem letzten Update 74 Prozent der investierten Gelder respektive 7,4 Milliarden wieder an die CS zurückgeflossen.