Justiz: Deutsch-Iraner in Teheran zum Tode verurteilt
Der Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd ist im Iran in einem umstrittenen Prozess zum Tode verurteilt worden.
Der Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd ist im Iran in einem umstrittenen Prozess zum Tode verurteilt worden.
Ein Revolutionsgericht in Teheran macht den 67-Jährigen unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekanntgab. Gegen das Urteil könne vor dem Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt werden.
Der Aktivist Sharmahd wurde im Sommer 2020 Berichten zufolge vom iranischen Geheimdienst in Dubai festgenommen und in den Iran gebracht. Seitdem ist er in Teheran inhaftiert. Zuvor lebte Sharmahd jahrelang in den USA. Seine Familie und Menschenrechtsgruppen wiesen die Vorwürfe gegen ihn in der Vergangenheit zurück.
Sharmahd engagierte sich in den USA in der Exil-Oppositionsgruppe «Tondar» (Donner), die sich für eine Rückkehr der Monarchie einsetzt. Irans Justiz macht die Organisation für einen Anschlag im Jahr 2008 in einer Moschee der Stadt Shiras mit mehreren Toten verantwortlich. Drei Männer wurden deswegen bereits hingerichtet.
Sharmahd beteiligte sich als Ingenieur und IT-Experte auch an einem Radioprogramm der Exilgruppe. Auf der Webseite der Gruppe, die inzwischen zwar gelöscht ist, sich aber archiviert abrufen lässt, hiess es 2019, die Radioshow sende Inhalte zu Politik, Geschichte, aber auch Anleitungen zum Widerstand. Tondar prangerte dort die Verfolgung seiner Mitglieder durch die Islamische Republik an.
Unklar ist, ob Scharmahd konsularischen Beistand von der deutschen Botschaft in Teheran erhalten kann. Der Iran behandelt Doppelstaatsbürger juristisch wie Iraner. Amnesty International hatte das Verfahren in der Vergangenheit als Schauprozess bezeichnet.
Derzeit sind mehrere europäische Staatsbürger im Iran inhaftiert, viele von ihnen besitzen auch die iranische Nationalität. Kritiker werfen dem Iran vor, ausländische Staatsbürger als politische Geiseln festzusetzen. Teheran weist die Vorwürfe zurück und begründet die Festnahmen üblicherweise mit dem Vorwurf der Spionage.