Nationalratskommission will Familien mit Bundesgeldern unterstützen
Der Bund soll auch künftig Beiträge leisten, um die Kinderdrittbetreuungskosten für Familien zu senken. Trotz der Kritik vom Bundesrat hält die zuständige Nationalratskommission daran fest. Sie will ihre Vorlage aus Kostengründen aber etwas enger fassen.
Der Bund soll auch künftig Beiträge leisten, um die Kinderdrittbetreuungskosten für Familien zu senken. Trotz der Kritik vom Bundesrat hält die zuständige Nationalratskommission daran fest. Sie will ihre Vorlage aus Kostengründen aber etwas enger fassen.
Ziel der Vorlage ist es, die Erwerbstätigkeit von Müttern zu fördern, indem Familien mehr Zuschüsse an die Betreuungskosten ihrer Kinder erhalten. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) will damit das seit Anfang der 2000er-Jahre laufende und bis Ende 2024 befristete Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch ein ordentliches Gesetz ablösen.
Nach Kritik vom Bundesrat an der Vorlage will die Nationalratskommission den Geltungsbereich des Gesetzes einschränken, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Neu soll der Bund die institutionelle Kinderbetreuung ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit der Primarstufe mitfinanzieren statt während der gesamten Schulzeit.