Moskau will Milliarden Rubel von Unternehmen holen
Unter dem Druck westlicher Sanktionen konkretisiert Russlands Regierung Pläne, das eigene Haushaltsloch durch Abgaben von Grossunternehmen zumindest teilweise zu stopfen.
Unter dem Druck westlicher Sanktionen konkretisiert Russlands Regierung Pläne, das eigene Haushaltsloch durch Abgaben von Grossunternehmen zumindest teilweise zu stopfen.
Insgesamt sollen so 300 Milliarden Rubel (rund 3,8 Mrd Franken) zusammenkommen, wie Russlands Finanzminister Anton Siluanow in einem am Freitag im Staatsfernsehen ausgestrahlten Interview sagte.
Verwirrung gab es zunächst allerdings über die Art der Abgabe. «Es werden spezielle Änderungen der Steuergesetzgebung vorbereitet», meinte Siluanow. Wahrscheinlich werde von den Unternehmen eine Abgabe auf die gestiegenen Gewinne der vergangenen Jahre erhoben, so der Minister. Unternehmen aus der Öl- und Gasbranche sollten von diesen zusätzlichen Zahlungen allerdings ausgenommen werden.
Kremlsprecher Dmitri Peskow versicherte später auf Nachfrage von Journalisten zwar, dass die Abgabe auf freiwilliger Basis erfolgen solle, «aber natürlich ist das Zusammenspiel zwischen der Führung des Landes und der Wirtschaft, zwischen Regierung und Wirtschaft keine Einbahnstrasse».
In der vergangenen Woche hatte bereits Vize-Regierungschef Andrej Beloussow erklärt, man sei angesichts des tiefen Etatlochs im Gespräch mit Grossunternehmen. Er stellte damals eine einmalige – und freiwillige – Sondersteuer in Aussicht.
Russland führt seit dem 24. Februar 2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine und wurde daher von westlichen Staaten mit weitreichenden Wirtschaftssanktionen belegt. Trotz hoher Öl- und Gaseinnahmen wies das flächenmässig grösste Land der Erde im vergangenen Jahr ein Haushaltsdefizit von 3,3 Billionen Rubel (41,3 Milliarden Franken) auf.
Dieses Jahr drohen angesichts eines mittlerweile eingeführten Ölpreisdeckels noch deutlich stärkere Einbussen. Allein im Januar betrug das Minus 1,76 Billionen Rubel (23 Milliarden Franken). Das entspricht bereits 60 Prozent des für das Gesamtjahr veranschlagten Fehlbetrages.