Bestimmung des neuen Basler Wohnraumförderungs-Gesetzes aufgehoben
Die bei Wohnungsnot im Kanton Basel-Stadt nötige Bewilligung zum Umbau einer Liegenschaft darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die bisherigen Mieter zurückkehren können. Das Bundesgericht hat diese Bestimmung im Gesetz über die Wohnraumförderung aufgehoben.
Die bei Wohnungsnot im Kanton Basel-Stadt nötige Bewilligung zum Umbau einer Liegenschaft darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die bisherigen Mieter zurückkehren können. Das Bundesgericht hat diese Bestimmung im Gesetz über die Wohnraumförderung aufgehoben.
Die Bestimmung verstösst gegen den verfassungsmässig garantierten Vorrang des Bundesrechts, wie das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil schreibt. Zwar dürften die Kantone gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung verhältnismässige Massnahmen zur Bekämpfung von Mietknappheit treffen.
So sei es zulässig, den Umbau oder den Abbruch von Wohnhäusern einer Bewilligungspflicht zu unterstellen oder diese Bewilligung während einer bestimmten Zeit an eine staatliche Mietzinskontrolle zu knüpfen.
Hingegen dürften die Kantone laut Bundesgericht nicht direkt in die Verträge zwischen Vermieter und Mieter eingreifen, weil das Bundeszivilrecht diese Materie abschliessend regle. (Urteil 1C_759/2021 vom 19. Dezember 2022)