Bundesrat will Kompetenzen in Asylzentren präziser regeln
Der Bund plant Massnahmen auf Gesetzesstufe, um den Betrieb in den Bundesasylzentren sicherer zu machen. Alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer hatte im Herbst 2021 empfohlen, präziser zu regeln, wer auf welcher Grundlage disziplinarische Massnahmen anwenden darf.
Der Bund plant Massnahmen auf Gesetzesstufe, um den Betrieb in den Bundesasylzentren sicherer zu machen. Alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer hatte im Herbst 2021 empfohlen, präziser zu regeln, wer auf welcher Grundlage disziplinarische Massnahmen anwenden darf.
Dieser Forderung will der Bundesrat nun mit einer Änderung des Asylgesetzes nachkommen, wie er am Mittwoch zur Eröffnung der Vernehmlassung mitteilte. Unter anderem soll neu explizit geregelt werden, in welchen Bereichen das Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung polizeilichen Zwang anwenden oder polizeiliche Massnahmen ergreifen kann und wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister übertragen werden können.
In den Asylzentren des Bundes ist die Zahl von Aggressionen, Drohungen, Belästigungen und weiteren Vorfällen gesunken. Zwar nahm die absolute Zahl im vergangenen Jahr zu – im Vergleich zu den Übernachtungen ging sie jedoch um fast die Hälfte zurück. Das SEM bestätigte am Mittwoch einen Bericht der Tamedia-Titel.