Elektroinstallateure wegen fahrlässiger Tötung in Basel verurteilt
Ein Elektromonteur und sein Vorgesetzter sind am Donnerstag vom Basler Strafgericht der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Sie werden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Im August 2019 wurde eine 28-jährige Frau vom ...
Ein Elektromonteur und sein Vorgesetzter sind am Donnerstag vom Basler Strafgericht der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Sie werden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Im August 2019 wurde eine 28-jährige Frau vom ...
Ein Elektromonteur und sein Vorgesetzter sind am Donnerstag vom Basler Strafgericht der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Sie werden zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Im August 2019 wurde eine 28-jährige Frau vom einem automatischen Fenster eingeklemmt und starb. Die beiden Verurteilten hatten zwei Jahre zuvor eine Regenautomatik eingebaut. Die Richterin kam zum Schluss, dass die beiden Beschuldigten das Fenster als betriebsbereit deklariert hätten, obschon ein Sicherheitsdefizit bestand. «Die Gefahr wurde mit dieser Umrüstung geschaffen», sagte die Richterin.
Der Elektromonteur wird zu 160 Tagessätzen zu 110 Franken verurteilt, sein Vorgesetzter zu 150 Tage zu 140 Franken. Für beide bedingte Strafen gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Zudem müssen die beiden der Mutter der tödlichen verunglückten Frau eine Genugtuung von 10’000 Franken sowie eine Parteientschädigung von etwa 7400 Franken bezahlen.
Der Beitrag Elektroinstallateure wegen fahrlässiger Tötung in Basel verurteilt erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.