EU-Korruptionsskandal: Zwei Immunitäten sollen aufgehoben werden
Im Zuge des Korruptionsskandals um die ehemalige Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Eva Kaili, soll die Immunität von zwei Abgeordneten aufgehoben werden. Dabei geht es um den belgischen Abgeordneten Marc Tarabella und den Italiener Andrea ...
Im Zuge des Korruptionsskandals um die ehemalige Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Eva Kaili, soll die Immunität von zwei Abgeordneten aufgehoben werden. Dabei geht es um den belgischen Abgeordneten Marc Tarabella und den Italiener Andrea ...
Im Zuge des Korruptionsskandals um die ehemalige Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Eva Kaili, soll die Immunität von zwei Abgeordneten aufgehoben werden. Dabei geht es um den belgischen Abgeordneten Marc Tarabella und den Italiener Andrea Cozzolino, wie die Präsidentin des Europaparlaments Roberta Metsola am Montagabend in Strassburg mitteilte. Darüber hinaus soll die Immunität von zwei weiteren Abgeordneten aufgehoben werden – dies steht aber nicht im direkten Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal.
Tarabellas Anwalt hatte am Sonntag dem Sender RTL in Belgien gesagt, dass der Abgeordnete eine Reise nach Katar nicht ordnungsgemäss gemeldet habe. Sein Mandant habe aber nichts Illegales getan. Die Kosten für die Reise trug Katar, wie unter anderem die Nachrichtenagentur Belga berichtete. Den Angaben des Anwalts zufolge haben auch vier weitere Abgeordnete die Reise nicht gemeldet.
Die geplante Aufhebung der Immunität der beiden weiteren Abgeordneten auf Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal. Vielmehr geht es um mutmasslichen Betrug mit Blick auf Zulagen für parlamentarische Assistenten. Betroffen ist auch hier Kaili. Bei der zweiten Abgeordneten geht es um die griechische Christdemokratin Maria Spyraki (Nea Demokratia). Spyraki hatte bereits im Dezember mitgeteilt, sie habe nichts mit dem «Katargate» oder einem anderen Fall zu tun. Es gehe um die Vergütung eines Ex-Assistenten von ihr, «der ein ernsthaftes persönliches Problem hatte».
Bevor die noch recht neue Europäische Staatsanwaltschaft beantragen kann, dass die Immunität der Betroffenen in diesen beiden Fällen aufgehoben werden kann, muss noch die Geschäftsordnung des Parlaments geändert werden – voraussichtlich am Dienstag. Bislang konnten dies beispielsweise nur Behörden der EU-Staaten machen. In der Korruptionsaffäre war die belgische Staatsanwaltschaft verantwortlich, deswegen muss in diesem Fall die Geschäftsordnung nicht geändert werden.
Im nächsten Schritt muss sich der Rechtsausschuss des Parlaments mit den beiden Fällen beschäftigen. Nachdem der Ausschuss eine Empfehlung abgegeben hat, stimmt dann das Parlament über die Aufhebung der Immunitäten ab. Dies ist für Februar vorgesehen.
Der Beitrag EU-Korruptionsskandal: Zwei Immunitäten sollen aufgehoben werden erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.