Urteil wohl erst im neuen Jahr
Eine mehrtägige Drogenparty Anfang August 2020 nahm einen tragischen Ausgang. Ein 16-jähriges Mädchen verlor sein Leben, nachdem es nebst Alkohol, Medikamenten und Cannabis eine Morphinmischung getrunken hatte. Die Staatsanwaltschaft ...
Eine mehrtägige Drogenparty Anfang August 2020 nahm einen tragischen Ausgang. Ein 16-jähriges Mädchen verlor sein Leben, nachdem es nebst Alkohol, Medikamenten und Cannabis eine Morphinmischung getrunken hatte. Die Staatsanwaltschaft ...
Eine mehrtägige Drogenparty Anfang August 2020 nahm einen tragischen Ausgang. Ein 16-jähriges Mädchen verlor sein Leben, nachdem es nebst Alkohol, Medikamenten und Cannabis eine Morphinmischung getrunken hatte. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten, der die Morphinmischung mitgenommen hatte, eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren (wir berichteten am Freitag). Strafen wegen unterlassener Hilfeleistung beantragt die Staatsanwaltschaft auch für das Hausbesitzer-Paar und andere Partyteilnehmer.
Anders sieht der Verteidiger des Hauptangeklagten den Fall. Dieser habe die PET-Flasche mit dem gefährlichen Morphingemisch unter Kontrolle gehabt. Das spätere Opfer habe aber trotz Verbot aus der Flasche getrunken. Der Angeklagte soll vom Vorwurf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötung freigesprochen werden. Freisprüche fordert auch die Verteidigung der anderen Angeklagten. Die Urteile werden voraussichtlich erst im kommenden Jahr eröffnet.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Montag, 19. Dezember, zu lesen
Der Beitrag Urteil wohl erst im neuen Jahr erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.