Bundesgericht schützt Feuerring
Schöpfer und Urheber des Feuerrings war Andreas Reichlin aus Immensee schon 2005. Fünf Jahre später tauchten die ersten Nachahmer auf. «Wir wehrten uns, versuchten es mit Gesprächen und mussten uns zuletzt für den Weg ...
Schöpfer und Urheber des Feuerrings war Andreas Reichlin aus Immensee schon 2005. Fünf Jahre später tauchten die ersten Nachahmer auf. «Wir wehrten uns, versuchten es mit Gesprächen und mussten uns zuletzt für den Weg ...
Schöpfer und Urheber des Feuerrings war Andreas Reichlin aus Immensee schon 2005. Fünf Jahre später tauchten die ersten Nachahmer auf. «Wir wehrten uns, versuchten es mit Gesprächen und mussten uns zuletzt für den Weg über die Klage entscheiden.» Nun hat das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz und damit den Urheberrechtsschutz des Feuerrings als Werk der angewandten Kunst bestätigt.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Dienstag, 6. September, zu lesen
Der Beitrag Bundesgericht schützt Feuerring erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.