Über die Pension hinaus arbeiten
Mit der Revision des Personalgesetzes, gegen das kein Referendum ergriffen worden ist, ermöglicht der Kanton für Verwaltungsangestellte künftig flexiblere Bedingungen. Ist bislang mit 64 beziehungsweise 65 Schluss, so besteht ...
Mit der Revision des Personalgesetzes, gegen das kein Referendum ergriffen worden ist, ermöglicht der Kanton für Verwaltungsangestellte künftig flexiblere Bedingungen. Ist bislang mit 64 beziehungsweise 65 Schluss, so besteht ...
Mit der Revision des Personalgesetzes, gegen das kein Referendum ergriffen worden ist, ermöglicht der Kanton für Verwaltungsangestellte künftig flexiblere Bedingungen.
Ist bislang mit 64 beziehungsweise 65 Schluss, so besteht künftig grundsätzlich ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis 67. Maximal kann, wer will, bis 70 weiterarbeiten. Das gilt für Kantonsangestelllte wie auch für Angestellte bei den Bezirken und Gemeinden. Die entsprechenden Vorbereitungen für die Inkraftsetzung des Personalgesetzes per Januar 2023 laufen auf Hochtouren. Durch die vorgesehenen Optimierungen und Flexibilisierungen könnte der Kanton Schwyz die Attraktivität nachhaltig erhalten oder sogar steigern, ist Finanzdirektor Kaspar Michel als oberster Chef des Schwyzer Kantonspersonals überzeugt.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Dienstag, 16. August 2022, zu lesen.
Der Beitrag Über die Pension hinaus arbeiten erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.