Fristverlängerung auf sechs Jahre
Schon seit 1997 dürfen Personen ohne Lehrdiplom befristet auf drei Jahre an der Volksschule unterrichten. Da sich der Lehrermangel aber weiter zugespitzt hat, wird die Frist nun verdoppelt. Die neu beschlossene Frist gilt ab dem kommenden ...
Schon seit 1997 dürfen Personen ohne Lehrdiplom befristet auf drei Jahre an der Volksschule unterrichten. Da sich der Lehrermangel aber weiter zugespitzt hat, wird die Frist nun verdoppelt. Die neu beschlossene Frist gilt ab dem kommenden ...
Schon seit 1997 dürfen Personen ohne Lehrdiplom befristet auf drei Jahre an der Volksschule unterrichten. Da sich der Lehrermangel aber weiter zugespitzt hat, wird die Frist nun verdoppelt. Die neu beschlossene Frist gilt ab dem kommenden Schuljahr bis zum 31. Juli 2025. Ein Blick in die Vergangenheit lässt aufhorchen: Gerade als die Regelung für Personen ohne entsprechenden Abschluss eingeführt wurde, herrschte im Kanton Schwyz kein Mangel, sondern ein Lehrpersonenüberschuss.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Donnerstag, 30. Juni 2022, zu lesen.
Der Beitrag Fristverlängerung auf sechs Jahre erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.