Lafarge wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen Menschlichkeit angeklagt
Das Berufungsgericht in Paris hat am Mittwoch die Anklage gegen den französischen Zementkonzern Lafarge wegen «Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit» im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten bis 2014 in Syrien ...
Das Berufungsgericht in Paris hat am Mittwoch die Anklage gegen den französischen Zementkonzern Lafarge wegen «Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit» im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten bis 2014 in Syrien ...
Das Berufungsgericht in Paris hat am Mittwoch die Anklage gegen den französischen Zementkonzern Lafarge wegen «Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit» im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten bis 2014 in Syrien bestätigt.
Dies verlautete aus Gerichtskreisen nach dem Urteil. Lafarge «bleibt wegen dieser Vorwürfe» und der Gefährdung des Lebens anderer «im Rahmen der Fortsetzung der gerichtlichen Ermittlungen» angeklagt, so das Dokument. Damit lehnten die Ermittler den Antrag auf Aufhebung der Anklage gegen das französische Unternehmen, das 2015 mit Holcim fusionierte, ab.
Im Rahmen der bereits im Juni 2017 eingeleiteten Untersuchung wird der damals zweitgrösste Zementkonzern der Welt verdächtigt, 2013 und 2014 über eine Tochtergesellschaft mehrere Millionen Euro an terroristische Gruppen, darunter den Islamischen Staat (IS), sowie an Mittelsmänner gezahlt zu haben. Damit wollte Lafarge um den Betrieb seiner Zementfabrik während des Bürgerkriegs in Syrien aufrechterhalten.
Holcim lehnt die Entscheidung des Berufungsgerichts «entschieden ab», wie ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP sagte. Die Entscheidung aus Paris sei zudem nicht als Urteil zu bewerten. Man werde gegen den Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einlegen.
Der Beitrag Lafarge wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen Menschlichkeit angeklagt erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.