Inhalte-Aufsicht bei Online-Diensten in den USA in Gefahr
Online-Plattformen in den USA könnten es künftig schwerer haben, Hassrede und Beleidigungen zu bekämpfen. Ein Berufungsgericht hob am Mittwoch die einstweilige Verfügung gegen ein heftig umstrittenes texanisches Gesetz auf. Es ...
Online-Plattformen in den USA könnten es künftig schwerer haben, Hassrede und Beleidigungen zu bekämpfen. Ein Berufungsgericht hob am Mittwoch die einstweilige Verfügung gegen ein heftig umstrittenes texanisches Gesetz auf. Es ...
Online-Plattformen in den USA könnten es künftig schwerer haben, Hassrede und Beleidigungen zu bekämpfen. Ein Berufungsgericht hob am Mittwoch die einstweilige Verfügung gegen ein heftig umstrittenes texanisches Gesetz auf.
Es verbietet Online-Diensten mit mehr als 50 Millionen Nutzern, gegen jegliche Meinungsäusserungen von Nutzern vorzugehen.
Nach Einschätzung von Experten könnte die Entscheidung der Berufungsrichter Plattformen dem Risiko von Klagen in Texas aussetzen, wenn sie zum Beispiel Hassrede entfernen. Die Industrievereinigung CCIA (Computer and Communications Industry Association) kündigte an, rasch ein weiteres rechtliches Vorgehen dagegen zu prüfen. Die Branchenorganisationen NetChoice betonte, man werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Im Dezember hatte ein Bezirksgericht das Gesetz auf Antrag von CCIA und NetChoice unter Verweis auf die Verfassungsrechte der Plattformen mit einer einstweiligen Verfügung gestoppt. Die Berufungsrichter veröffentlichten zunächst keine Begründung für ihre Entscheidung.
Das Gesetz wurde vom texanischen Generalstaatsanwalt Ken Paxton vorangetrieben. Auslöser waren Behauptungen von Konservativen, dass ihre Ansichten von Plattformen wie Twitter und Facebook unterdrückt würden. Die Unternehmen weisen dies zurück. Insbesondere die Anhänger von Ex-Präsident Donald Trump und er selbst erheben solche Vorwürfe. Ein ähnliches Gesetz in Florida wurde im vergangenen Jahr vorerst blockiert.
Der Beitrag Inhalte-Aufsicht bei Online-Diensten in den USA in Gefahr erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.