Regierung will IPV-Kostenverteiler anschauen
Dass die Gemeinden 40 Prozent des kantonalen Beitrages an die Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV) aufgrund ihrer Einwohnerzahl berappen
Dass die Gemeinden
40 Prozent des kantonalen Beitrages an die Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV) aufgrund ihrer Einwohnerzahl berappen müssen, stört GLP-Kantonsrat Sacha Burgert (Schwyz) und fünf Mitunterzeichnende. In einer Motion verlangen sie deshalb, dass der Kanton künftig die gesamten Kosten tragen und die Gemeinden entsprechend entlasten soll. Dieser Kostenteiler war aber im Jahr 2008 ein
fester Bestandteil des Finanzausgleichs. Jetzt wird der innerkantonale Finanzausgleich einer Überarbeitung unterzogen, und dazu gehört auch der Bereich Prämienverbilligung.
Deshalb soll dieser Bereich nicht als «vorauseilende Einzelmassnahme»
umgesetzt werden. Diskutiert werden könne dies alleweil, so dass diese Forderung im Rahmen der « Gesamtschau » geprüft werden soll. (fan)