CS klammert «Greensill» bei der Entlastung an der GV aus
Die Credit Suisse hat die Traktanden für ihre Generalversammlung vom 29. April veröffentlicht. Unter anderem beantragt die Bank die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für die beiden ...
Die Credit Suisse hat die Traktanden für ihre Generalversammlung vom 29. April veröffentlicht. Unter anderem beantragt die Bank die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für die beiden ...
Die Credit Suisse hat die Traktanden für ihre Generalversammlung vom 29. April veröffentlicht. Unter anderem beantragt die Bank die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für die beiden Geschäftsjahre 2020 und 2021 – mit einer Ausnahme.
Themen mit Bezug zum Fall «Greensill» sind vom Antrag ausgenommen, wie die Bank am Mittwochabend mitteilte. Inzwischen sei zwar die Untersuchung in dem Fall abgeschlossen. Allerdings beabsichtige der Verwaltungsrat «angesichts des noch laufenden Prozesses der Wiedereinbringung von Anlegermitteln, der juristischen Komplexität der Angelegenheit und auch wegen einer laufenden regulatorischen Prüfung durch die Finma» nicht, den dazugehörigen Bericht zu veröffentlichen. Deshalb empfehle er, die Entlastung in Bezug auf diese Angelegenheit nicht zu beantragen, bis die entsprechenden Prozesse weitgehend abgeschlossen seien, heisst es in der Mitteilung weiter.
Weiter hat die Ethos Stiftung zusammen mit anderen Aktionären wegen der Fälle «Greensill» und «Suisse Secrets» eine Sonderprüfung beantragt, wie aus der Einladung weiter hervorgeht Doch angesichts der laufenden Wiedereinbringungsprozesse im Fall Greensill und der juristischen und regulatorischen Komplexität hält der Verwaltungsrat eine Sonderprüfung aktuell nicht für zielführend. Eine solche wäre für die Credit Suisse zum Nachteil, heisst es. Der Verwaltungsrat empfiehlt den Aktionären deshalb, den Antrag auf eine Sonderprüfung abzulehnen.
Als weiteres Traktandum beantragt der Verwaltungsrat zudem die Wiedereinführung von genehmigtem Aktienkapital im Betrag von höchstens 5 Millionen Franken oder entsprechend 125 Millionen Namenaktien.
Der Beitrag CS klammert «Greensill» bei der Entlastung an der GV aus erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.