Assange-Unterstützer rechnen mit Entscheidung zu Berufungsantrag
Im Rechtsstreit um den US-Auslieferungsantrag für Wikileaks-Gründer Julian Assange rechnen dessen Unterstützer am kommenden Montag mit einer Entscheidung über seinen Berufungsantrag. Der Londoner High Court hatte im Dezember ein ...
Im Rechtsstreit um den US-Auslieferungsantrag für Wikileaks-Gründer Julian Assange rechnen dessen Unterstützer am kommenden Montag mit einer Entscheidung über seinen Berufungsantrag. Der Londoner High Court hatte im Dezember ein ...
Im Rechtsstreit um den US-Auslieferungsantrag für Wikileaks-Gründer Julian Assange rechnen dessen Unterstützer am kommenden Montag mit einer Entscheidung über seinen Berufungsantrag.
Der Londoner High Court hatte im Dezember ein zuvor erteiltes Auslieferungsverbot aufgehoben. Diese Entscheidung will Assange nun beim obersten britischen Gericht, dem Supreme Court, überprüfen lassen. Ob ihm das erlaubt wird, soll demnach nun am Montag (24. Januar) entschieden werden.
«Der UK High Court wird am Montagmorgen seine Entscheidung verkünden, ob er Assange erlaubt, gegen die Entscheidung zur Auslieferung in die USA vor dem Supreme Court wegen rechtlicher Gründe von allgemeiner öffentlicher Bedeutung Berufung einzulegen», hiess es in einer Mitteilung der Initiative Don’t Extradite Assange. Seine Verlobte Stella Moris werde vor Ort sein und eine Erklärung abgeben, hiess es weiter.
Die US-Justiz wirft dem 50 Jahre alten Australier vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan sowie eine riesige Zahl diplomatischer Depeschen gestohlen und auf der Internetplattform Wikileaks veröffentlicht zu haben. Damit sei das Leben amerikanischer Informanten in vielen Ländern in Gefahr gebracht worden. Für die US-Ermittler ist Assange ein Spion. Ihm droht ein Strafmass von bis zu 175 Jahren. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte.
Der Beitrag Assange-Unterstützer rechnen mit Entscheidung zu Berufungsantrag erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.