Waadtländer Umweltaktivisten und Geländebesetzer vor Gericht
Zehn Monate nach der Räumung eines Protest-Lagers auf dem Mormont-Hügel bei Eclépens VD haben die ersten Prozesse gegen die Besetzer des Geländes begonnen. Den Umweltaktivistinnen und -Aktivisten drohen Gefängnisstrafen. ...
Zehn Monate nach der Räumung eines Protest-Lagers auf dem Mormont-Hügel bei Eclépens VD haben die ersten Prozesse gegen die Besetzer des Geländes begonnen. Den Umweltaktivistinnen und -Aktivisten drohen Gefängnisstrafen. ...
Zehn Monate nach der Räumung eines Protest-Lagers auf dem Mormont-Hügel bei Eclépens VD haben die ersten Prozesse gegen die Besetzer des Geländes begonnen. Den Umweltaktivistinnen und -Aktivisten drohen Gefängnisstrafen.
Rund 80 Sympathisanten empfingen die Angeklagten am Montag vor dem Bezirksgericht La Côte in Nyon VD. Sie hielten einige Plakate hoch und applaudierten, als die Angeklagten das Gericht betraten, wie ein Journalist der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor Ort feststellte. Am Abend will das Kollektiv zur Unterstützung der Aktivisten demonstrieren.
Am Montagmorgen standen zwei Angeklagte vor Gericht. Der Generalstaatsanwalt des Kantons Waadt, Eric Cottier, war bei einem der beiden Prozesse anwesend. Bis Mittwoch werden sich fünf weitere Angeklagte vor Gericht verantworten müssen.
Dutzende Angeklagte
Diese sieben verschiedenen Anhörungen, die jeweils auf einen halben Tag angesetzt sind, sind die ersten einer langen Reihe. Rund 40 weitere Aktivisten werden zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht gestellt. Die Umweltschützer hatten gegen die Erweiterung eines Steinbruchs des Zementkonzerns Holcim protestiert und das Gelände während eines halben Jahres besetzt.
Die ehemaligen Besetzer des Mormont-Hügels werden wegen Hausfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung sowie Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen angeklagt. Einige von ihnen müssen sich auch wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verantworten.
In verschiedenen Strafbefehlen, die kurz nach der Räumung erlassen wurden, wirft die Waadtländer Staatsanwaltschaft den Besetzern vor, das Gelände, das dem Zementhersteller Holcim gehört, widerrechtlich besetzt zu haben und sich der Polizei bei ihrem Einsatz Ende März 2021 widersetzt zu haben.
Geld- und Freiheitsstrafen
Diese Strafbefehle, gegen die die Aktivisten Einspruch eingelegt haben, sehen Geldstrafen, aber auch Freiheitsstrafen vor. Sie reichen je nach Fall von zwei bis sechs Monaten.
Das Anwaltskollektiv, das sich zur Verteidigung der Umweltschützer gebildet hat, protestiert insbesondere gegen die Schwere der von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafen. Dies umso mehr, weil Holcim seine Klage schliesslich zurückgezogen hat.
Der Beitrag Waadtländer Umweltaktivisten und Geländebesetzer vor Gericht erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.