Sich auf graue Wolken am Steuerhimmel gefasst machen
Der Schwyzer Regierungsrat will die Entwicklungen im nationalen und internationalen steuerlichen Umfeld wie auch in der laufenden gesellschaftlichen, technischen und politischen Transformation eng beobachten. Namentlich neue Besteuerungsformen, ...
Der Schwyzer Regierungsrat will die Entwicklungen im nationalen und internationalen steuerlichen Umfeld wie auch in der laufenden gesellschaftlichen, technischen und politischen Transformation eng beobachten. Namentlich neue Besteuerungsformen, ...
Der Schwyzer Regierungsrat will die Entwicklungen im nationalen und internationalen steuerlichen Umfeld wie auch in der laufenden gesellschaftlichen, technischen und politischen Transformation eng beobachten.
Namentlich neue Besteuerungsformen, welche nicht mehr die Arbeit oder das Vermögen als Grundlage, sondern vielmehr digital-automatisierte Leistungen oder Finanz- oder Leistungstransaktionen im Fokus haben, könnten bedeutende Auswirkungen auf den Kanton Schwyz haben. Neue Besteuerungsformen unterlegen Steuersubstrate, welche unter Umständen im Kanton Schwyz nicht vorhanden sind und in der Folge auch nicht mehr besteuert werden können. Genannt werden beispielsweise Warentransaktionen, Finanztransaktionen, automatisierte (Roboter-)Leistungen und digital geschaffene Mehrwerte. Auch internationale Konventionen, welche multinationale Konzerne verpflichten würde, am Absatzort der Leistung Steuern zu bezahlen, könnten den Kanton Schwyz empfindlich treffen. Im Bericht zu künftigen Chancen und Risiken innerhalb des Aufgaben- und Finanzplans hält das Finanzdepartement fest, dass sich der Kanton nach wie vor zu rund 85 Prozent auf die Steuererträge natürlicher Personen abstütze. Namentlich wenn künftig weniger das Arbeits- und Vermögenseinkommen als Besteuerungsgrundlage diene, könne es zu bedeuteten Verschiebungen kommen, die im Kanton Schwyz zu Ertragseinbussen führen würden.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Dienstag, 4. Januar, zu lesen
Der Beitrag Sich auf graue Wolken am Steuerhimmel gefasst machen erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.