«Strafe erscheint als unverhältnismässig streng»
Der «Fall Ehrler» ist nicht nur langjährig, sondern auch weit verzweigt. Hansueli Ehrler war der Leiter des Schwyzer Sportamts. In dieser Funktion sass er im Vorstand des Sportverbands des Kantons Schwyz (SKS) und war ...
Der «Fall Ehrler» ist nicht nur langjährig, sondern auch weit verzweigt. Hansueli Ehrler war der Leiter des Schwyzer Sportamts. In dieser Funktion sass er im Vorstand des Sportverbands des Kantons Schwyz (SKS) und war ...
Der «Fall Ehrler» ist nicht nur langjährig, sondern auch weit verzweigt. Hansueli Ehrler war der Leiter des Schwyzer Sportamts. In dieser Funktion sass er im Vorstand des Sportverbands des Kantons Schwyz (SKS) und war Geschäftsstellenleiter der Sport-Toto-Kommission (STK). Gleichzeitig war er offizieller kantonaler Koordinator Nachwuchsförderung. In Zusammenhang mit Sportfördergeldern kam es zu Ungereimtheiten, was Untersuchungen nach sich zog und letztlich zu einer Strafanzeige gegen Ehrler führte. Er wurde unter anderem der ungetreuen Geschäftsbesorgung beschuldigt. Dabei wurde auch bekannt, dass Gelder für private Zwecke verwendet worden waren.
Zuerst Freispruch, dann Schuldspruch
In erster Instanz sprach ihn jedoch das Schwyzer Strafgericht frei. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter ans Kantonsgericht, das dann zu einem Schuldspruch kam. Ehrler wurde der ungetreuen Amtsführung schuldig gesprochen. Dafür erhielt er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 70 Franken. Dieses Urteil wiederum zog Ehrler ans Bundesgericht weiter, das dieser Tage entschieden hat.
Kein Freispruch, aber zu hohe Strafe
Zwar sprechen die höchsten Schweizer Richter den ehemaligen Sportamt-Chef nicht frei, kommen aber dennoch zum Schluss, dass die vom Kantonsgericht ausgesprochene Strafe «unverhältnismässig streng» sei. Entgegen dem Kantonsgericht geht das Bundesgericht von einem eher leichten Verschulden aus. Das Tatverschulden in Bezug auf die reglementswidrige Sportförderung erscheine in einem «deutlich milderen Licht». Bezüglich der privaten Bezüge sei zu berücksichtigen, dass Ehrler für seinen Aufwand für den Sportverband SKS «in einem gewissen Umfang wohl hätte entschädigt werden können».
Alles in allem heisst das Bundesgericht Ehrlers Beschwerde teilweise gut, hebt das Urteil des Kantonsgerichts Schwyz auf und schickt den ganzen Fall zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurück, so dass also das Kantonsgericht den «Fall Ehrler» erneut beurteilen muss.
Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Donnerstag, 23. Dezember, zu lesen
Der Beitrag «Strafe erscheint als unverhältnismässig streng» erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.