Bundesrat hebt Quarantänepflicht bei Einreise in Schweiz auf
Der Bundesrat hat die Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz für alle Länder aufgehoben – sowohl für die Schengen-Staaten als auch für Länder im Süden Afrikas. Die neue Regelung gilt ab dem ...
Der Bundesrat hat die Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz für alle Länder aufgehoben – sowohl für die Schengen-Staaten als auch für Länder im Süden Afrikas. Die neue Regelung gilt ab dem ...
Der Bundesrat hat die Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz für alle Länder aufgehoben – sowohl für die Schengen-Staaten als auch für Länder im Süden Afrikas. Die neue Regelung gilt ab dem (morgigen) Samstag.
Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante möglichst zu verhindern, gilt jedoch eine verschärfte Testpflicht, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Alle Personen, auch geimpfte und genesene, müssen bei der Einreise in die Schweiz ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorweisen. Zudem muss ein zweiter Test, PCR- oder Antigenschnelltest, zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise gemacht werden.
Mit diesem Test werde sichergestellt, dass infizierte Personen, die sich kurz vor oder während der Reise mit dem Virus angesteckt haben, erkannt werden, teilte der Bundesrat mit. Die Testkosten müssen von den Einreisenden selber getragen werden.
Nicht einreisen in die Schweiz dürfen nicht geimpfte Drittstaatsangehörige, die aus Risikoländern in den Schengen-Raum einreisen wollen für vorübergehende Tourismus- und Besuchsaufenthalte. Ausgenommen sind Härtefälle und Aufenthalte wegen Erwerbstätigkeit.
Der Bundesrat hatte wegen der neuen Omikron-Variante letzten Freitag die Einreisebestimmungen verschärft. Schweizer Bürgerinnen oder Bürger sowie Personen, die über eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz verfügen, mussten sich in eine zehntägige Quarantäne begeben.
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